Bild von Nicole De Khors auf Burst
Aufwand: ⚒⚒
Kosten: $$
Zeithorizont: ⏲⏲⏲
Teilnehmende: Mitarbeitende aller Stufen
Organisationen können klare und faire Bedingungen schaffen, indem sie den Anspruch auf Elternzeit im Arbeitsvertrag und/oder ergänzenden Dokumenten wie zum Beispiel den Personalrichtlinien einheitlich festhalten. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass werdende Eltern ihren Arbeitgeber frühzeitig in die Familienplanung einbeziehen, was beiden Seiten wertvolle Zeit zur gemeinsamen Ausarbeitung einer individuellen Regelung verschafft: Je besser die Elternzeit im Vorfeld geplant und an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst wird, desto reibungsloser gelingt der daran anschliessende Wiedereinstieg in den Beruf. Dieser erfolgt oft in einem Teilzeitpensum, das sich über die Zeit graduell erhöht. Bei einer gewissen Flexibilität ist es möglich, dabei auch auf unvorhergesehene Entwicklungen zu reagieren.
Für Mitarbeitende mit anspruchsvollen Tätigkeitsprofilen, wie sie im Innovationsbereich häufig gefragt sind, stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine besonders grosse Herausforderung dar. Auf der Seite des Arbeitgebers ist ein längerer Ausfall oder sogar Verlust dieser Mitarbeitenden mit hohen Kosten verbunden. Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Elternurlaub in der Schweiz liegt weit unter dem Durchschnitt aller OECD-Länder: für (biologische) Mütter beträgt dieser 14 Wochen und für (rechtlich anerkannte) Väter zwei Wochen. Fortschrittliche Arbeitsbedingungen, die zum Beispiel auch eine über das gesetzliche Minimum hinausgehende Elternzeit einschliessen, bringen Vorteile im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte und verringern indirekte Kosten durch ungeplante Ausfälle und Fluktuation.
Zudem können Organisationen, die unabhängig vom Geschlecht und biologischer Elternschaft eine Elternzeit ermöglichen, der Lebensrealität in einer modernen Gesellschaft inklusive alternativer Familienmodelle (insbesondere Regenbogenfamilien, Co-Elternschaft und Adoption) Rechnung tragen.