Quotenregelungen

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Teilnehmende: HR-Verantwortliche

Vorgehen

Eine Quotenregelung gibt Angehörigen von untervertretenen Diversitätsgruppen im Betrieb bei gleicher Qualifikation den Vortritt, um deren Anteil in wichtigen Positionen langfristig zu erhöhen. Bei starken Ungleichverteilungen wird die angestrebte Quote über einen längeren Zeitraum schrittweise erhöht, bis ein ausgeglichenes Verhältnis erreicht ist. Mit Abstand am häufigsten zielen Quoten heute auf eine Erhöhung des Frauenanteils, da dieser in vielen technischen Berufen und generell in Führungspositionen noch weit unter der Hälfte liegt. Je nach Branche und Arbeitsmarktsituation kann es sinnvoll sein, (auch) für andere unterrepräsentierte Diversitätsgruppen Quoten einzuführen und diese über Kaderstellen hinaus auszuweiten.

Wirkung

Für grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gilt seit Anfang 2021 ein gesetzlicher Richtwert für einen Frauenanteil von 30 Prozent im Verwaltungsrat und 20 Prozent in der Geschäftsleitung. Eine entsprechende Berichterstattungspflicht tritt für den Verwaltungsrat nach fünf Jahren, für die Geschäftsleitung nach zehn Jahren in Kraft.

Auch für KMU und Grossorganisationen, die nicht von dieser gesetzlichen Regelung betroffen sind, stellen Quotenregelungen eines der wirksamsten Mittel dar, um den Anteil von Frauen oder anderen Diversitätsgruppen in Führungspositionen und in wichtigen Entscheidungsgremien zu erhöhen. Quotenregelungen können einerseits den Einfluss unbewusster Stereotype im Selektionsprozess reduzieren. Andererseits setzen sie Anreize zur proaktiven Laufbahnförderung von Angehörigen unterrepräsentierter Gruppen und ermutigen diese, sich für verantwortungsvolle Positionen zu bewerben.

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